Wir bieten durch unsere Spezialisierung die Fachkompetenz einer Großkanzlei in Verbindung mit den Vorzügen einer kleinen, auf individuelle Betreuung des Mandanten ausgerichteten Kanzlei – und Sie stehen als unser Mandant im Mittelpunkt. Unsere Mandatsverhältnisse sind auf eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit angelegt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
14. August 2022
Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise keiner Absonderungspflicht (Quarantäne) unterliegt, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs, so das Urteil des BAG. Der Arbeitgeber des Klägers, einer Putzkraft im Betrieb, erstellte zum Infektionsschutz ein zusätzliches, […] - Weiterlesen