Wir bieten durch unsere Spezialisierung die Fachkompetenz einer Großkanzlei in Verbindung mit den Vorzügen einer kleinen, auf individuelle Betreuung des Mandanten ausgerichteten Kanzlei – und Sie stehen als unser Mandant im Mittelpunkt. Unsere Mandatsverhältnisse sind auf eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit angelegt.
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12. Februar 2025
Mit seinem Urteil vom 05.12.2024 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, unverhältnismäßig und unwirksam ist. Das Arbeitsverhältnis kann daher nicht unter Berufung auf die Probezeit mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung mit der regelmäßigen, unverkürzten Kündigungsfrist […] - Weiterlesen