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Aktuelles

24. Mai 2023

Nutzungsausfallentschädigung für vorübergehende Entziehung von PKWs bei verfügbaren Zweitwagen

Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehender Entziehung der Gebrauchsmöglichkeit eines PKW besteht nicht, wenn dem Geschädigten ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung steht, dessen ersatzweise Nutzung ihm zumutbar ist, so der BGH. Dabei spielen Differenzen zwischen den beiden Fahrzeugen wie unterschiedliches Fahrgefühl oder erhöhtes Prestige keine Rolle. Im konkreten Fall hatte die Klägerin ihren Porsche 911 […] - Weiterlesen