Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigt sich mit der Abfassung und Anwendung von Klauseln, die im Rechtsverkehr für eine Vielzahl von vergleichbaren Fallgestaltungen entwickelt werden, um diese bei Vertragsschluss der anderen Partei zu stellen. Zahlreiche Verbote in den §§ 307 ff. BGB sind im Umgang mit AGB zu beachten.