Ordnungs­widrigkeiten­recht

Ordnungswidrigkeiten sind die „kleine Schwestern“ der Straftat. Der Vorwurf eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, kann in einen Bußgeldbescheid münden. Anwaltliche Begleitung betrifft sowohl die Durchführung des Ermittlungsverfahrens als auch die Überprüfung des Ergebnisses mit den statthaften Rechtsmitteln.

Ihr Ansprechpartner

Kontakt

Johanna Liman

07651 73740

Kontaktformular