Klassische Gegenstände des Medienrechts sind neben Presse, Rundfunk und Film auch Multimedia und das Internet. Die Sicherung der Meinungsvielfalt, der Jugendschutz und der Schutz geistigen Eigentums sind die zentralen Anliegen. Häufig geht es um Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen.