Medizinrecht

Der Begriff Medizinrecht bezeichnet u. a. die rechtliche Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Arzt und Patienten, Krankenhaus und Patient sowie von Patient und Apotheker. Weiterhin gehören dazu auch die Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.
Wenn der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat, steht häufig der Vorwurf eines Aufklärungs- oder Behandlungsfehlers durch den behandelnden Arzt oder die Klinik im Raum. Hier gilt es, oftmals erst den Vorgang gutachterlich aufzuklären und zu bewerten.
Bei schuldhaften Fehlern durch die Ärzte/Kliniken und Personenschäden bestehen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz des Patienten.
Wir vertreten im Alltag überwiegend Patienten, aber auch Ärzte. Dadurch kennen wir beide Seiten und können im Einzelfall sachgerecht beraten und vertreten.
Die Krankenversicherungen haben gegen Beitragszahlungen Versicherungsleistungen zu gewähren – ärztliche Behandlungen, Rehabilitationsleistungen, Heilmittel… Nicht immer werden die Leistungen so gewährt oder bezahlt, wie von Versichertenseite erwartet wird. Beitragszahlungen sind nicht immer nachvollziehbar. Hier beraten und vertreten wir mit viel Erfahrung die Versicherten sowohl gegenüber gesetzlichen Krankenversicherungen als auch gegenüber privaten Krankenversicherern.

Unsere Schwerpunkte sind:

  • Arzthaftungsrecht
  • Krankenversicherungsrecht

Ihr Ansprechpartner

Kontakt

Dr. Irmgard Amberg

07651 73740

Kontaktformular