Zivilrecht

Unter Zivilrecht fasst man privatrechtliche Fragestellungen zusammen, die unter gleichgeordneten Partner auftreten. Beispiele sind die Erfüllung von Kaufverträgen und Werkverträgen, die Realisierung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Darlehensstreitigkeiten oder auch das Mietrecht und Arbeitsrecht. Gegenbegriff ist das öffentliche Recht oder das Strafrecht. Dort geht es häufig um Auseinandersetzung mit übergeordneten Stellen, etwa staatlichen Behörden.

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