Sozial­versicherungsrecht

In den gesetzlichen Sozialversicherungen ist man gegen verschiedenen Risiken abgesichert. In der Regel besteht eine Pflichtmitgliedschaft und eine Beitragspflicht, die sich nach der Leistungsfähigkeit richtet. Dafür bestehen Leistungsansprüche, wenn der Versicherungsfall eintritt. Durch unserer Expertise im Sozialrecht beraten und vertreten wir Versicherte gegen die Sozialversicherungen.

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Dr. Irmgard Amberg

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