Arzthaftungsrecht

Ein Arzt ist verpflichtet, gemäß den ärztlichen Sorgfaltspflichten seine Patienten zu behandeln. Verletzt der Arzt schuldhaft diese Pflichten und erleidet der Patient dadurch einen Schaden, dann haftet der Arzt zivilrechtlich. Oft ist es zweifelhaft, ob überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt. Wir unterstützen Sie bei der Klärung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, und begleiten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen. Unsere Schwerpunkte sind:

  • Behandlungsfehler
  • Abrechnung
  • Schmerzensgeld und Schadensersatz

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Dr. Irmgard Amberg

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